Allgemeine Geschäftsbedingungen von Guido Bonau Training, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm


§1 Geltungsbereich
Sofern Sie (nachfolgend: “Kunde / „Teilnehmer“”) von uns, der Guido Bonau Training, Magirus-Deutz-Straße 12, 89077 Ulm,
• Dienste/Dienstleistungen in Anspruch nehmen
• und/oder Beratungs-/Coachingverträge eingehen
• und/oder Seminare/Veranstaltungen bei uns buchen,
wird die ausschließliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart. Gegenüber Unternehmern gelten diese Bedingungen auch für künftige Geschäftsbeziehungen, ohne dass wir nochmals auf sie hinweisen müssen. Verwendet der Unternehmer entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir dem ausdrücklich zugestimmt haben.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
Sie bestätigen vor Inanspruchnahme unserer Dienste und Dienstleistungen, Unternehmer zu sein.
Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem jeweiligen Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen Bedingungen und aus individuellen ergänzenden Regelungen.
Maßgeblich ist die jeweils vor Inanspruchnahme unserer Dienste / Dienstleistungen gültige Fassung unserer AGB.

§2 Vertragsgegenstand
Wir bieten unseren Kunden insbesondere die Teilnahme, Erbringung und Durchführung von Coachings, Seminaren und Beratungsleistungen an – persönlich, vor Ort, multimedial und/oder videobasiert. Die Coachings- und Beratungsdienstleistungen erfolgen, je nach Ihrer Buchung, standardisiert oder individualisiert. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergibt sich unmittelbar aus unseren Angeboten.
Wir erbringen für den Kunden Dienstleistungen im Bereich der digitalen Unternehmensberatung, des Online-Marketings, der Persönlichkeitsentwicklung, der Managementmethoden, des Vertriebs und allem rund um Social Media Marketing. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schulden wir auch insoweit nicht die Erbringung eines Werks. Dem Kunden ist bewusst, dass ein diesbezüglicher Erfolg von uns nicht geschuldet wird, es sei denn, im Vertrag wurde eine ROI Garantie vereinbart, welche die korrekte Umsetzung der Beratung/ Empfehlungen voraussetzt. Dies bedeutet aber nicht, dass bei nicht Erreichen des monetären Ziels, also dem Wiedererlangen des für das Coaching ausgegebenen Betrages nach Ablauf der Coaching Dauer, Anspruch auf eine Erstattung der geleisteten Zahlungen besteht, sondern nur, dass der Zugang zum Mitgliederbereich so lange kostenlos verlängert wird, bis das monetäre Ziel, also das Wiedererlangen des für das Coaching ausgegebenen Betrages, erreicht wird.
In Bezug auf die Inhalte eines mit uns eingegangenen Coaching-, Dienstleistungs-, und/oder Beratungsvertrags steht uns ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
Der Kunde ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern von uns unverzüglich erbringen.
Sofern und so weit auf beziehungsweise über uns auch Waren- oder Dienstleistungsangebote dritter Unternehmen integriert werden, kommen die Verträge über den Bezug solcher Leistungen ausschließlich mit dem jeweiligen Anbieter zustande.
Eine Exklusivität besteht nicht, d.h. der Veranstalter kann seine Dienstleistungen auch Wettbewerbern des Teilnehmers anbieten.

§3 Vertragsschluss
Die Präsentation und Bewerbung unserer Dienste/Dienstleistungen auf unseren Webseiten, Broschüren oder innerhalb von Werbeanzeigen (zum Beispiel auf Facebook) stellt kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags mit uns dar.
Der Vertragsschluss kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform durch Angebot und Annahme erfolgen. Der Zugang der unbedingten Annahmeerklärung stellt den Vertragsschluss dar.
Der Kunde erhält auf Wunsch von uns eine Auftragsbestätigung in Textform.
Unsere Leistungen werden auch von autorisierten Partnern und Drittanbietern in eigenem Namen erbracht (z.B. Copecart). Bei Buchung / Vertragsschluss mit einem Drittanbieter/Vertriebspartner gelten ausschließlich dessen Bedingungen. Wir sind für Handlungen von Vertriebspartnern / Drittanbietern nicht verantwortlich.
Soweit der Teilnehmer ein Angebot für ein Training abgibt (z.B. einen Anmeldebogen abgibt) und dabei ausdrücklich offenlässt, an welchem der mehreren benannten und angebotenen Termine er letztendlich teilnehmen wird/möchte, ist sein Angebot dennoch verbindlich und wirksam, d.h. bei entsprechender Annahme durch den Veranstalter ist der Teilnehmer verpflichtet, an einem der Termine teilzunehmen.
Es besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf einen bestimmten Trainer oder Trainerin.

§4 Preise und Leistungserbringung
Sämtliche Preisangaben von uns sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
Unsere Leistungserbringung erfolgt zu den im Angebot festgelegten Zeitpunkten.
Der Kunde ist bis auf anderslautende Vereinbarung mit uns vorleistungsverpflichtet. Die vereinbarte Vergütung ist je nach im Angebot benanntem Zahlungsplan und vereinbartem Zahlungsziel fällig.
Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so werden die Teilnahmegebühren dennoch fällig.
Der Veranstalter kann den Vertrag kündigen bzw. den Zutritt zur Veranstaltung verweigern, wenn die vereinbarte Teilnahmegebühr nicht oder nicht vollständig spätestens vor Beginn der Veranstaltung bezahlt sind. Der Veranstalter behält in diesem Fall aber den Anspruch auf Zahlung der Teilnahmegebühren und Kosten.
Die Teilnahme an einer Veranstaltung kann nicht auf verschiedene Teilnehmer aufgeteilt werden.


§5 Kündigung, Laufzeit
Der Vertrag ist für die im jeweiligen Angebot vereinbarte Laufzeit fest geschlossen. Vorzeitige / freie Kündigungsrechte des Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit werden ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht fristgerecht nachkommt. In diesem Fall sind wir berechtigt, den Vertrag ohne weitere Fristsetzung außerordentlich zu kündigen. Wir sind auch berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen bzw. Zugänge des Kunden zu sperren. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
Im Fall der vorzeitigen Kündigung des Kunden aus wichtigem Grund bleibt unser Vergütungsanspruch unberührt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§6 Verzug
Der Kunde ist zur Vorleistung verpflichtet. Fristen für die Leistungserbringung durch uns beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei uns nicht vollständig oder nach vereinbartem Zahlungsplan eingegangen ist. Wir sind ferner berechtigt, die Leistungserbringung so lange zu verweigern, bis die für die Dienstleistungen notwendigen Daten des Kunden bei uns vollständig vorliegen.

§7 Erfüllung
Wir werden die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Wir sind berechtigt, uns dazu der Hilfe Dritter / externer Dienstleister zu bedienen.
Es besteht Einigkeit, dass wir bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schulden.
Sind wir gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch unsererseits unberührt.

§8 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns und involvierten dritten Dienstleistern gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
Der Kunde hat bei Teilnahme an unseren Programmen und Dienstleistungen den inhaltlich störungsfreien Fortgang daran zu fördern und durch kaufmännisch adäquates Verhalten gegenüber uns und den anderen Teilnehmern zu gewährleisten. Sofern der Kunde durch unangemessenes Verhalten den Betrieb unserer Programme und Dienstleistungen jedoch beeinträchtigt, werden wir den Kunden einmalig auffordern, die Beeinträchtigungen abzustellen. Im Wiederholungsfall sind wir sodann berechtigt, den Kunden von unseren Programmen und Dienstleistungen vorübergehend oder dauerhaft auszuschließen. Unser Vergütungsanspruch in diesen Fällen bleibt unberührt.
Insbesondere für Präsenzveranstaltungen gilt: Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig und kann von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn
a.) er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder zu stören beabsichtigt, oder er sich in erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält oder zu verhalten beabsichtigt, oder er den Anweisungen des Trainers oder der Coaches nicht Folge leistet, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann und eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zumutbar ist, oder
b.) er unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln oder Antidepressiva oder Psychopharmaka steht, die seine Reaktionsfähigkeit und sein Körperbefinden beeinträchtigen können, oder
c.) er Werbung jeder Art ohne vorherige, ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters durchführt, oder
d.) er die Veranstaltung zu vertragsfremden und veranstaltungsfremden Zwecken nutzt oder zu nutzen beabsichtigt.
Zu dem Ausschluss ist der die Veranstaltung leitende Trainer befugt. Der Veranstalter behält in diesem Fall des Ausschlusses seinen Anspruch auf die Teilnahmegebühren zzgl. etwa zu zahlender Tagungspauschalen und anderer Fremdkosten. Weitere Schadenersatzansprüche und Kostenerstattungs¬ansprüche des Veranstalters bleiben unberührt.
Der vorherige Absatz gilt entsprechend bei körperlichen oder gesundheitlichen Problemen des Teilnehmers, die nach Ansicht des Veranstalters und/oder Trainers die ordnungsgemäße Teilnahme des Teilnehmers oder anderer Teilnehmer beeinträchtigen könnten.
Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

§9 Sicherheit und Gesundheit
Der Teilnehmer wird in Bezug auf Präsenzseminare darauf hingewiesen, dass die Durchführung der Veranstaltung nicht frei von Risiken ist. Natürlich bemüht sich der Veranstalter schon bei der Planung um die größtmögliche Sicherheit, doch es gibt viele Faktoren, die er nicht oder nur wenig beeinflussen kann.
Daher sind folgende Hinweise dringend zu beachten:
a.) Befolgen Sie die Anweisungen des Trainers und des Personals unbedingt.
b.) Sollten Sie feststellen oder das Gefühl haben, für eine Maßnahme nicht geeignet zu sein, geben dem Trainer bitte umgehend Bescheid.
Soweit Sie nach der Veranstaltung das dort erlernte bzw. erfahrene Wissen bei Ihnen selbst oder an Dritten anwenden oder umsetzen, kann der Veranstalter selbstverständlich keine Gewähr dafür übernehmen, dass die Anwendung bzw. Umsetzung rechtmäßig und korrekt erfolgt.

§10 Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter kann eine Veranstaltung terminlich und örtlich verschieben, wenn der vorgesehene Trainer ohne Verschulden des Veranstalters krankheitsbedingt ausfällt und ein Ersatztrainer nicht zur Verfügung steht. Der Teilnehmer hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung seiner bereits bezahlten Teilnahmegebühren. Der Veranstalter bietet im Fall einer Seminarverschiebung oder Seminarortverlegung dem Teilnehmer einen Wertgutschein an. Anderweitige Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
Der obige Absatz gilt entsprechend, wenn ohne sein Verschulden die vom Veranstalter gemietete Location und auch eine Ersatzlocation nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden kann.

§11 Kündigung/Stornierung durch den Teilnehmer
Für Unternehmer ist für gebuchte Veranstaltungen im Sinne des §14 BGB eine ordentliche Kündigung oder Stornierung ausgeschlossen.
Der Teilnehmer kann, wenn er die Veranstaltung nicht besuchen kann oder will, zur Vermeidung von Kosten einen Ersatzteilnehmer stellen, soweit dieser die Zulassungskriterien erfüllt und die Veranstaltung noch nicht begonnen hat. Der ursprüngliche Teilnehmer bleibt aber Schuldner der Teilnahmegebühren; er kann diese im Innenverhältnis zu seinem Ersatzteilnehmer abrechnen bzw. dort erstattet verlangen.

§12 Höhere Gewalt, Verlegung der Veranstaltung
Im Falle höherer Gewalt, die zu einem Abbruch oder einer Unterbrechung des Vertrages oder der Veranstaltung führt, kann der Veranstalter vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt auch, wenn einer seiner Leistungsträger bzw. Dienstleister (z.B. die Veranstaltungsstätte) aufgrund höherer Gewalt seine Leistungen ihm gegenüber nicht erbringen kann. In diesen Fällen erhält der Teilnehmer einen Wertgutschein, den er für einen vom Veranstalter angebotenen Alternativtermin einlösen kann. Soweit nicht die gesetzliche Gutscheinlösung nach Art. 240 §5 EGBGB ohnehin greift, gelten diese Bestimmungen entsprechend.
Schadenersatzansprüche gegen ihn bestehen nicht.
Als Höhere Gewalt gelten, soweit nicht der Veranstalter die folgenden Ereignisse zu vertreten hat: Verbote durch Staat, Land, Behörden, Polizei usw., die Veranstaltung durchzuführen; Empfehlungen durch Staat, Land, Behörden, Polizei usw., die Veranstaltung nicht durchzuführen; hohe Auflagen durch Staat, Land, Behörden, Polizei usw., die die Durchführung der Veranstaltung wirtschaftlich unmöglich machen (vgl. § 275 Abs. 2 BGB); Reiseverbote des Veranstalters bzw. Referenten; Absagen anderer Teilnehmer in erheblicher Anzahl, so dass der prägende Charakter der Veranstaltung verloren geht.
Es gilt als vereinbart, dass ein Vertragsschluss im Laufe einer Epidemie/Pandemie/Seuche oder anderer langanhaltender Zustände der Höheren Gewalt nicht die Berufung auf die Höhere Gewalt ausschließt.
Wenn die Veranstaltung nur unter Berücksichtigung der 2G-Regelung stattfinden kann, hat der Teilnehmer, soweit betroffen (ungeimpft oder nicht genesen), kein Recht auf Stornierung oder Verschiebung.
Der Veranstalter kann aus für ihn wichtigem Grund den Seminartermin verschieben und/oder den Seminarort verlegen.
Als milderes Mittel vor einer Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder aus wichtigem Grund ist der Veranstalter berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Veranstaltung ganz oder teilweise zu einem anderen Termin und/oder an einem anderen Ort durchzuführen.
Der Veranstalter wird in diesem Fall dem Teilnehmer den neuen Termin und den neuen Ort mitteilen. Der Teilnehmer wird automatisch auf den neuen Seminartermin und Seminarort umbuchen.
Der Veranstalter kann bei einer Absage der Veranstaltung einen Wertgutschein anbieten, den der Teilnehmer für eine andere Veranstaltung bzw. andere Leistungen des Veranstalters innerhalb von 2 Jahren einlösen kann.

§13 Nutzungsrechte
Sie erkennen an, dass das in unseren Bildern, Videos, Texten, Webinaren, Datenbanken etc. (z.B. auf Facebook oder auf passwortgeschützten Plattformen), oder sonstigen Informationsleistungen verkörperte Know-How und sonstiges Eigentum sowie gewerbliche Schutzrechte in unserem alleinigen Eigentum stehen und alle dahingehenden Schutzrechte einschließlich bestehender Urheberrechte uns vollumfänglich zustehen. Jegliche Nutzung dieser Inhalte ist ohne Zustimmung von uns nicht gestattet.
Der Kunde erhält beschränkt auf die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht in Bezug auf die von uns hinterlegten oder bereitgestellten Inhalte und Materialien ausschließlich zum Zweck der Erfüllung des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrags.
Dem Kunden werden die Zugänge und Logins zu unseren Programmen, Inhalten und Plattformen ausschließlich für die Dauer der gebuchten Vertragslaufzeit und in der Regel höchstpersönlich überlassen. Eine Weitergabe der bereitgestellten Zugänge, Logindaten und der Inhalte unserer Mitgliederplattformen an nicht von uns gegenüber dem Kunden autorisierte Dritte ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen gegen die vorgenannte Verpflichtung ist der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe durch uns nach billigem Ermessen festgesetzt wird und durch ein zuständiges Amts- oder Landgericht jederzeit überprüfbar ist, verpflichtet.
Der Kunde erhält kein Nutzungsrecht in Bezug auf Werbetexte / Anzeigen, die von uns auf unseren Webseiten oder innerhalb von Foren / Gruppen veröffentlicht sind.

§14 Zahlungsbedingungen, Rechnung, Factoring
Zahlungsart (SEPA-Lastschrift, Zahlung nach Rechnung, etc.) sowie Zahlungsziel richten sich nach der im jeweiligen Angebot vorgegebenen Bestimmung. Bei SEPA Lastschriften wird die Vorankündigung (Pre-Notification) auf fünf Tage verkürzt.
Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an uns zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

Der Vertragspartner ist darüber informiert, dass die durch den Auftrag entstehenden Forderungen an die Meridiem Finanz GmbH, Kieshecker Weg 240, 40468 Düsseldorf, sowie an ein refinanzierendes Institut abgetreten werden können, wobei diese Unternehmen dann unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen auch berechtigt sind, die in Zusammenhang mit den abgetretenen Forderungen stehenden Daten zu speichern, zu verarbeiten oder zu nutzen und Auskünfte der SCHUFA Holding AG in Wiesbaden einzuholen. Mail: info@meridiem-finanz.de Tel: 06331 53 18 65 2 Dem Vertragspartner ist bekannt, dass Zahlungen ausschließlich auf das auf den Rechnungen angegebene Zahlungskonto zu leisten sind.

§15 Haftung
Schadensersatzansprüche gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, gleich auf welchem Rechtsgrund sie beruhen.
Dies gilt nicht für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, wenn
• die Schäden in einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bestehen,
• die Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden,
• die geltend gemachten Ansprüche auf dem Produkthaftungsgesetz beruhen,
• wir wegen anfänglichen Unvermögens oder zu vertretender Unmöglichkeit haften, d.h. die Erfüllung des Vertrages von Anfang an für uns unmöglich war,
• bei Garantieversprechen oder einem Beschaffungsrisiko, soweit vereinbart und wir hieraus haften.
In diesen Fällen haften wir unbeschränkt.

Bei Verletzung von sog. Kardinalpflichten durch leichte Fahrlässigkeit durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Dies gilt nicht, wenn wir wie oben beschrieben unbeschränkt haften.

Kardinalpflichten im vorstehenden Sinne sind solche vertragswesentlichen Pflichten, auf deren ordnungsgemäße Erfüllung Sie vertrauen und auch vertrauen dürfen, weil sie den Vertrag prägen und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen.

Das Bestehen einer Pflichtverletzung ist durch Sie nachzuweisen, das Fehlen eines Verschuldens durch uns (gesetzliche Beweislastverteilung).
Ansprüche Ihrerseits verjähren innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle Video-Calls von uns aufgezeichnet werden können. Ebenso können vereinzelt Bild- und Tonaufnahmen aus dem Coaching sowie vom Teilnehmer aufgenommene Video-Testimonials und Chat-Nachrichten nach eigenem Ermessen des Dienstleisters verwendet und veröffentlicht werden. Ein eventueller Vergütungsanspruch besteht nicht.
Der Kunde ist im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten verpflichtet, uns ausschließlich solches Bild-/Video-/Tonmaterial zur Verfügung zu stellen, das frei von Rechten Dritter ist. Der Kunde stellt uns insoweit von etwaigen Ansprüchen Dritter wegen der Verletzung geistigen Eigentums vollständig frei.

§16 Widerrufsrecht
Wir gehen ausschließlich Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB ein. Ein Widerrufsrecht besteht nicht.

§17 Datenschutz, Einwilligung in Datenverarbeitung und Kontaktaufnahme
Der Schutz personenbezogener Daten hat für uns oberste Priorität. Personenbezogene Daten werden entsprechend unserer Datenschutzerklärung (https://levatar.com/datenschutz) gespeichert und genutzt.
Sie willigen widerruflich in die Kontaktaufnahme durch unser Unternehmen im Wege von Fernkommunikationsmitteln ein (z.B. E-Mail, SMS, Telefon, Messenger-Dienste). Sollten Sie einer Kontaktaufnahme durch uns widersprechen, müssen Sie uns dafür eine Nachricht (per E-Mail oder schriftlich) zukommen lassen an: info@bonau.de.

§18 Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
Der Veranstalter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§19 Änderungen, Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Wir behalten uns vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern. Auf die neuen Nutzungsbedingungen wird der Kunde per E-Mail hingewiesen. Die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als vereinbart, sobald der Kunde ihnen zugestimmt hat. Falls der Kunde ihnen widerspricht, hat jede Partei das Recht, den Vertrag über die Nutzung mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Die Möglichkeit der Änderung Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht aber weder für Änderungen, die Inhalt und Umfang der bestehenden Kernnutzungsmöglichkeiten zu Ihrem Nachteil einschränken, noch für die Einführung von neuen, bisher nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angelegten Verpflichtungen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ausschließlich zuständig für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten zwischen uns und dem Kunden sind – soweit gesetzlich zulässig – die Gerichte in Montabaur. Wir sind jedoch berechtigt, unsere Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
Die Vertragssprache ist deutsch.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Insbesondere bleibt der Vertrag für beide Seiten wirksam.

AGB Stand: 08.06.2023 – © Vervielfältigung verboten

 

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